15 K 194/04 U•Finanzgericht Münster, 2007-11-13, 15 K 194/04 U
Finanzgericht Münster, 2007-11-13, 15 K 194/04 U
15 K 194/04 USteuergericht13.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 194/04 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-13
Aktenzeichen: 15 K 194/04 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1113.15K194.04U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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