Finanzgericht Münster, 2007-12-19, 13 K 556/02 L

13 K 556/02 LSteuergericht19.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 13 K 556/02 L — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-19

Aktenzeichen: 13 K 556/02 L

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1219.13K556.02L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Nachforderungsbescheids vom 16. November 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2002 werden die Lohn- und Folgesteuern 1999 und 2000 wie folgt festgesetzt:

XXXXXXX

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der

Beklagte zu 1/10.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostener-stattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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