Finanzgericht Münster, 2008-01-15, 14 K 5119/06 Kg

14 K 5119/06 KgSteuergericht15.01.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 5119/06 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-01-15

Aktenzeichen: 14 K 5119/06 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0115.14K5119.06KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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