9 K 5096/07 K•Finanzgericht Münster, 2008-02-22, 9 K 5096/07 K
Finanzgericht Münster, 2008-02-22, 9 K 5096/07 K
9 K 5096/07 KSteuergericht22.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 5096/07 K — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-22
Aktenzeichen: 9 K 5096/07 K
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0222.9K5096.07K.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
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Das Verfahren wird ausgesetzt.
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Es wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob der durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregie-rung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, 2840) angefügte § 43 Abs. 18 des Gesetzes über Kapitalanlagegesell-schaften (KAGG) insoweit gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) verstößt, als darin die rückwirkende Anwendung des gleichzeitig angefügten § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf alle noch nicht bestands-kräftigen Steuerfestsetzungen angeordnet worden ist, und dies zur Folge hat, dass Teilwertabschreibungen auf Anteile an Aktienfonds den steuerlichen Ge-winn auch des Veranlagungszeitraums 2002 nicht mehr mindern durften.
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