Finanzgericht Münster, 2008-04-04, 11 K 3186/03 AO

11 K 3186/03 AOSteuergericht04.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 3186/03 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-04

Aktenzeichen: 11 K 3186/03 AO

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2008:0404.11K3186.03AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Rückforderungsbescheid vom 31.01.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.06.2003 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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