Finanzgericht Münster, 2009-01-22, 3 K 3173/05 F

3 K 3173/05 FSteuergericht22.01.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 3173/05 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-01-22

Aktenzeichen: 3 K 3173/05 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0122.3K3173.05F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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