6 K 2931/04 E•Finanzgericht Münster, 2009-01-23, 6 K 2931/04 E
Finanzgericht Münster, 2009-01-23, 6 K 2931/04 E
6 K 2931/04 ESteuergericht23.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 6 K 2931/04 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-23
Aktenzeichen: 6 K 2931/04 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0123.6K2931.04E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der ESt-Bescheid für 1996 vom 22.01.2004 und der ESt-Bescheid für 1997 vom 22.01.2004 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 06.05.2004 werden abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Maßgabe der Entscheidungsgründe zu berechnen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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