9 K 463/04 K,F•Finanzgericht Münster, 2009-02-16, 9 K 463/04 K,F
Finanzgericht Münster, 2009-02-16, 9 K 463/04 K,F
9 K 463/04 K,FSteuergericht16.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 463/04 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-16
Aktenzeichen: 9 K 463/04 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0216.9K463.04K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2002 vom 25.04.2006 wird nach Maß-gabe der Entscheidungsgründe geändert.
Die Berechnung der geänderten Körperschaftsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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