Finanzgericht Münster, 2009-06-18, 10 K 1622/05 E

10 K 1622/05 ESteuergericht18.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 10 K 1622/05 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-18

Aktenzeichen: 10 K 1622/05 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0618.10K1622.05E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 18. September 2006 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe abgeändert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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