10 K 1622/05 E•Finanzgericht Münster, 2009-06-18, 10 K 1622/05 E
Finanzgericht Münster, 2009-06-18, 10 K 1622/05 E
10 K 1622/05 ESteuergericht18.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 1622/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-18
Aktenzeichen: 10 K 1622/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0618.10K1622.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 18. September 2006 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe abgeändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 94 % und der Beklagte zu 6 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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