1 K 4263/06 F•Finanzgericht Münster, 2009-06-23, 1 K 4263/06 F
Finanzgericht Münster, 2009-06-23, 1 K 4263/06 F
1 K 4263/06 FSteuergericht23.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 4263/06 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-23
Aktenzeichen: 1 K 4263/06 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0623.1K4263.06F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Gewinnfeststellungsbescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 09.08.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.09.2006 wird dahingehend geändert, dass Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit in Höhe von 2.679.905 DM festgestellt werden.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 58% und der Beklagte zu 42%.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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