3 K 4778/07 Erb•Finanzgericht Münster, 2009-07-08, 3 K 4778/07 Erb
Finanzgericht Münster, 2009-07-08, 3 K 4778/07 Erb
3 K 4778/07 ErbSteuergericht08.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 4778/07 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-08
Aktenzeichen: 3 K 4778/07 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0708.3K4778.07ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Schenkungsteuerbescheid vom 06.02.2002 und die Einspruchsentscheidung vom 18.06.2003 werden aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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