Finanzgericht Münster, 2009-09-25, 4 K 2374/07 F

4 K 2374/07 FSteuergericht25.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 4 K 2374/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-25

Aktenzeichen: 4 K 2374/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:0925.4K2374.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid 2005 vom 29.05.2006 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.04.2007 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbeertrag in Höhe von 86.241,00 EUR zuzüglich der laufenden Einkünfte der EA in Höhe von 4.473,00 EUR abzüglich des anteiligen Gewerbeverlustes in Höhe von 62.745,00 EUR angesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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