5 K 1096/07 U•Finanzgericht Münster, 2009-10-08, 5 K 1096/07 U
Finanzgericht Münster, 2009-10-08, 5 K 1096/07 U
5 K 1096/07 USteuergericht08.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 1096/07 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-08
Aktenzeichen: 5 K 1096/07 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1008.5K1096.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 76,1% und der Beklagte zu 23,9%.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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