Finanzgericht Münster, 2009-10-08, 5 K 1096/07 U

5 K 1096/07 USteuergericht08.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 5 K 1096/07 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-08

Aktenzeichen: 5 K 1096/07 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1008.5K1096.07U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 76,1% und der Beklagte zu 23,9%.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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