Finanzgericht Münster, 2009-10-29, 8 V 2848/09 Kg

8 V 2848/09 KgSteuergericht29.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 8 V 2848/09 Kg — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-29

Aktenzeichen: 8 V 2848/09 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1029.8V2848.09KG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Kindergeld ab Juli 2009 längstens bis zur Entscheidung im Verfahren 8 K 2649/09 Kg vorläufig an die Antragstellerin abzuzweigen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.