Finanzgericht Münster, 2009-10-30, 14 K 2937/06 E

14 K 2937/06 ESteuergericht30.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 14 K 2937/06 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-30

Aktenzeichen: 14 K 2937/06 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1030.14K2937.06E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 28.08.2007 wird in der Weise geändert, dass lediglich ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 2.662.782,- DM angesetzt wird. Die Berechnung der nach Maßgabe des Urteils festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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