Finanzgericht Münster, 2009-12-08, 15 K 1271/06 U

15 K 1271/06 USteuergericht08.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 1271/06 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-08

Aktenzeichen: 15 K 1271/06 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2009:1208.15K1271.06U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuer-Bescheid für 2004 vom 26.07.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 06.03.2006 werden aufgehoben. Der Umsatzsteuer-Bescheid für 2005 vom 04.04.2006 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2006 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf minus 47.642,81 Euro festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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