1 K 2093/07 F•Finanzgericht Münster, 2010-01-19, 1 K 2093/07 F
Finanzgericht Münster, 2010-01-19, 1 K 2093/07 F
1 K 2093/07 FSteuergericht19.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 1 K 2093/07 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-19
Aktenzeichen: 1 K 2093/07 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0119.1K2093.07F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2004 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 16.04.2007 wird gegenüber den Klägern aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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