Finanzgericht Münster, 2010-01-20, 7 K 5023/07 E

7 K 5023/07 ESteuergericht20.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 5023/07 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-20

Aktenzeichen: 7 K 5023/07 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0120.7K5023.07E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 06.11.2007 wird der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 25.06.2007 dahingehend geändert, dass ein Darlehensverlust i. H. v. 236.344,- DM bei den Einkünften aus § 17 EStG berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 75 v. H. dem Kläger und zu 25 v. H. dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

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