11 K 435/08 E•Finanzgericht Münster, 2010-01-21, 11 K 435/08 E
Finanzgericht Münster, 2010-01-21, 11 K 435/08 E
11 K 435/08 ESteuergericht21.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 435/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 11 K 435/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0121.11K435.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid 2005 vom 13.03.2008 wird dahingehend geändert, dass im Rahmen einer Zusammenveranlagung bei den gewerblichen Einkünften zusätzliche Betriebsausgaben in Höhe von 24.000 € aus der Ansparrücklage berücksichtigt werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 87 % und der Kläger zu 13 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der Kostenentscheidung abwenden, wenn nicht der Kläger in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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