Finanzgericht Münster, 2010-04-15, 3 K 62/08 EW

3 K 62/08 EWSteuergericht15.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 62/08 EW — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: 3 K 62/08 EW

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0415.3K62.08EW.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einheitswertbescheid auf den 01.01.2006 vom 27.09.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 02.01.2008 werden aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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