11 K 262/08 E, F•Finanzgericht Münster, 2010-04-21, 11 K 262/08 E, F
Finanzgericht Münster, 2010-04-21, 11 K 262/08 E, F
11 K 262/08 E, FSteuergericht21.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 262/08 E, F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-21
Aktenzeichen: 11 K 262/08 E, F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0421.11K262.08E.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer-Festsetzungen der Streitjahre 1997 bis 2000 und die Be-scheide betreffend die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31.12.1998, 31.12.1999 sowie 31.12.2000 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der Beträge wird dem Finanzamt übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 94 v. H. und im Übrigen dem Finanzamt auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs vorläufig vollstreckbar.
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