Finanzgericht Münster, 2010-04-28, 7 K 4114/09 Kg

7 K 4114/09 KgSteuergericht28.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 4114/09 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-28

Aktenzeichen: 7 K 4114/09 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0428.7K4114.09KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 17.09.2009 und der Einspruchentscheidung vom 15.10.2009 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für die Tochter C. für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2009 festzusetzen.

Die Berechnung nach Maßgabe des § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) wird der Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

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