7 K 4114/09 Kg•Finanzgericht Münster, 2010-04-28, 7 K 4114/09 Kg
Finanzgericht Münster, 2010-04-28, 7 K 4114/09 Kg
7 K 4114/09 KgSteuergericht28.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 4114/09 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-28
Aktenzeichen: 7 K 4114/09 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0428.7K4114.09KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 17.09.2009 und der Einspruchentscheidung vom 15.10.2009 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für die Tochter C. für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2009 festzusetzen.
Die Berechnung nach Maßgabe des § 66 Einkommensteuergesetz (EStG) wird der Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.