15 K 4411/06 U•Finanzgericht Münster, 2010-05-18, 15 K 4411/06 U
Finanzgericht Münster, 2010-05-18, 15 K 4411/06 U
15 K 4411/06 USteuergericht18.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 4411/06 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-18
Aktenzeichen: 15 K 4411/06 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0518.15K4411.06U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der USt-Änderungsbescheid 2003 vom 31.05.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.09.2006 wird dahingehend geändert, dass die USt 2003 um 1.516,80 EUR herabgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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