12 K 794/09 E•Finanzgericht Münster, 2010-05-21, 12 K 794/09 E
Finanzgericht Münster, 2010-05-21, 12 K 794/09 E
12 K 794/09 ESteuergericht21.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 12 K 794/09 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-21
Aktenzeichen: 12 K 794/09 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0521.12K794.09E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 19. August 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 2009 verpflichtet, die Veranlagung des Klägers zur Einkommensteuer 2003 durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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