Finanzgericht Münster, 2010-06-17, 11 K 2790/09 Kg

11 K 2790/09 KgSteuergericht17.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 2790/09 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-17

Aktenzeichen: 11 K 2790/09 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0617.11K2790.09KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 26.03.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.07.2009 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.