9 K 2179/08 E•Finanzgericht Münster, 2010-06-22, 9 K 2179/08 E
Finanzgericht Münster, 2010-06-22, 9 K 2179/08 E
9 K 2179/08 ESteuergericht22.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 9 K 2179/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-22
Aktenzeichen: 9 K 2179/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0622.9K2179.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 8.2.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.5.2008 wird dahingehend geändert, dass der Verlust aus der Veräußerung der Schuldverschreibungen von 26.617 EUR bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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