Finanzgericht Münster, 2010-07-01, 3 K 2689/06 U

3 K 2689/06 USteuergericht01.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 2689/06 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-01

Aktenzeichen: 3 K 2689/06 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0701.3K2689.06U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 07.04.2005 und die Einspruchsentscheidung vom 19.05.2006 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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