8 K 2986/07 E•Finanzgericht Münster, 2010-07-13, 8 K 2986/07 E
Finanzgericht Münster, 2010-07-13, 8 K 2986/07 E
8 K 2986/07 ESteuergericht13.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 2986/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-13
Aktenzeichen: 8 K 2986/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0713.8K2986.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer-Änderungsbescheide 2002 und 2003 vom 04.04.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.06.2007 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Neufestsetzung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 12 v. H. und der Beklagte zu 88 v. H.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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