14 K 2567/09 Kg,AO•Finanzgericht Münster, 2010-07-16, 14 K 2567/09 Kg,AO
Finanzgericht Münster, 2010-07-16, 14 K 2567/09 Kg,AO
14 K 2567/09 Kg,AOSteuergericht16.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 2567/09 Kg,AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-16
Aktenzeichen: 14 K 2567/09 Kg,AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0716.14K2567.09KG.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 16.02.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.04.2009 wird insoweit aufgehoben, als durch ihn die Festsetzung von Kindergeld für das Kind T. auch für die Monate Januar bis Juni 2008 und September bis Dezember 2008 aufgehoben und das für diese Monate an den Kläger gezahlte Kindergeld zurückgefordert wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
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