14 K 3997/08 F•Finanzgericht Münster, 2010-07-16, 14 K 3997/08 F
Finanzgericht Münster, 2010-07-16, 14 K 3997/08 F
14 K 3997/08 FSteuergericht16.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 14 K 3997/08 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-16
Aktenzeichen: 14 K 3997/08 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0716.14K3997.08F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1998 vom 5. Januar 2005 und die Einspruchsentscheidung vom 29. September 2008 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die nach Maßgabe der Urteilsgründe festzu-stellenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu errechnen, der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und nach Rechtskraft dieses Urteils einen Bescheid für 1998 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen mit geändertem Inhalt neu be-
kanntzugeben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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