15 K 1327/07 Kg•Finanzgericht Münster, 2010-07-20, 15 K 1327/07 Kg
Finanzgericht Münster, 2010-07-20, 15 K 1327/07 Kg
15 K 1327/07 KgSteuergericht20.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 1327/07 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-20
Aktenzeichen: 15 K 1327/07 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0720.15K1327.07KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Bekl. wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 05.02.2007 und der Einspruchsentscheidung vom 27.02.2007 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum November 2006 bis Februar 2007 Kindergeld für die Kinder JN und WN in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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