5 V 1142/10 F•Finanzgericht Münster, 2010-08-05, 5 V 1142/10 F
Finanzgericht Münster, 2010-08-05, 5 V 1142/10 F
5 V 1142/10 FSteuergericht05.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 V 1142/10 F — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-05
Aktenzeichen: 5 V 1142/10 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0805.5V1142.10F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2006 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15b Abs. 4 EStG vom 17.3.2009 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch bzw. dessen anderweitiger Erledigung ausgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 93% und der Antragsgegner zu 7%.
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