11 K 4689/08 GK•Finanzgericht Münster, 2010-08-30, 11 K 4689/08 GK
Finanzgericht Münster, 2010-08-30, 11 K 4689/08 GK
11 K 4689/08 GKSteuergericht30.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 4689/08 GK — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-30
Aktenzeichen: 11 K 4689/08 GK
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0830.11K4689.08GK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Kostenrechnung vom 25.11.2008 wird dahingehend geändert, dass gegen den Erinnerungsführer nur die Gebühren nach Nr. 9005 und 9006 KV-GKG festgesetzt sind. Die Kostenfestsetzung für die Gebühren nach Nr. 9000, 3110 und 3115 KV-GKG wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Erinnerungsgegner.
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