11 Ko 1820/09 KFB•Finanzgericht Münster, 2010-08-30, 11 Ko 1820/09 KFB
Finanzgericht Münster, 2010-08-30, 11 Ko 1820/09 KFB
11 Ko 1820/09 KFBSteuergericht30.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 Ko 1820/09 KFB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-30
Aktenzeichen: 11 Ko 1820/09 KFB
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0830.11KO1820.09KFB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 28.05.2009 werden die in dem Verfahren 11 K 3283/07 F vom Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten auf 19.557,20 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.
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