5 K 4112/08 U•Finanzgericht Münster, 2010-09-02, 5 K 4112/08 U
Finanzgericht Münster, 2010-09-02, 5 K 4112/08 U
5 K 4112/08 USteuergericht02.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 4112/08 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-02
Aktenzeichen: 5 K 4112/08 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0902.5K4112.08U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 21.5.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.10.2008 wird dahingehend abgeändert, dass die Haftung auf die Grundstücke T-Straße ... und ... in C beschränkt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 51% und der Beklagte zu 49%.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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