10 K 4377/06 F•Finanzgericht Münster, 2010-09-15, 10 K 4377/06 F
Finanzgericht Münster, 2010-09-15, 10 K 4377/06 F
10 K 4377/06 FSteuergericht15.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 4377/06 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-15
Aktenzeichen: 10 K 4377/06 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0915.10K4377.06F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass bei Erlass des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2001 der X................... GmbH & Co. KG vom 08.08.2005 in Form der Einspruchsentscheidung vom 15.09.2006 die Voraussetzungen zur Berichtigung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2001 der X................... GmbH & Co. KG vom 24.02.2005 nach § 129 Abgabenordnung gegeben waren.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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