7 K 4735/07 F•Finanzgericht Münster, 2010-10-04, 7 K 4735/07 F
Finanzgericht Münster, 2010-10-04, 7 K 4735/07 F
7 K 4735/07 FSteuergericht04.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 7 K 4735/07 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-04
Aktenzeichen: 7 K 4735/07 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1004.7K4735.07F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, die bis zum 25.04.2008 entstanden sind, tragen zu 72 % die Klägerin und zu 28 % der Beklagte; die danach entstandenen Kosten werden der Klägerin und dem Beigeladenen auferlegt.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfä-hig.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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