Finanzgericht Münster, 2010-10-04, 7 K 4735/07 F

7 K 4735/07 FSteuergericht04.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 7 K 4735/07 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-04

Aktenzeichen: 7 K 4735/07 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1004.7K4735.07F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, die bis zum 25.04.2008 entstanden sind, tragen zu 72 % die Klägerin und zu 28 % der Beklagte; die danach entstandenen Kosten werden der Klägerin und dem Beigeladenen auferlegt.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfä-hig.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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