8 K 4132/07•Finanzgericht Münster, 2010-11-24, 8 K 4132/07
Finanzgericht Münster, 2010-11-24, 8 K 4132/07
8 K 4132/07Steuergericht24.11.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 8 K 4132/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 8 K 4132/07
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1124.8K4132.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der angefochtene Haftungsbescheid vom 27.01.2006 zur St-Nr. ... in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.08.2007 wird in Höhe von ... EUR (Zinsen zur Einkommensteuer 2001) aufgehoben;
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat der Kläger 88 % und der Beklagte 12 % zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.