Finanzgericht Münster, 2010-12-07, 15 K 2529/07 U

15 K 2529/07 USteuergericht07.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 2529/07 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-07

Aktenzeichen: 15 K 2529/07 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1207.15K2529.07U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid vom 30. März 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15. Mai 2007 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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