15 K 3614/07 U•Finanzgericht Münster, 2010-12-07, 15 K 3614/07 U
Finanzgericht Münster, 2010-12-07, 15 K 3614/07 U
15 K 3614/07 USteuergericht07.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 15 K 3614/07 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-07
Aktenzeichen: 15 K 3614/07 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1207.15K3614.07U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 02.01.2007 und der Ein-spruchsentscheidung vom 26.07.2007 wird der Beklagte verurteilt, der Klägerin darüber Auskunft zu erteilen, mit welchem Steuersatz der Beklagte die vom Beigeladenen mit dem Transport von Blutkonserven, von Blutproben, von Organen und der Beförderung von Ärzteteams in den Jahren 2004 und 2005 erzielten Umsätze umsatzbesteuert hat.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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