Finanzgericht Münster, 2010-12-16, 11 K 398/06 E

11 K 398/06 ESteuergericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 11 K 398/06 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: 11 K 398/06 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1216.11K398.06E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1999 vom 16.12.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.12.2005 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 1999 auf ....... DM (bzw. ......... EUR) festgesetzt wird. Der Einkommensteuerbescheid 2000 vom 16.12.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.12.2005 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer 2000 auf ......... DM (bzw. ......... EUR) festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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