5 K 3133/08 U•Finanzgericht Münster, 2010-12-16, 5 K 3133/08 U
Finanzgericht Münster, 2010-12-16, 5 K 3133/08 U
5 K 3133/08 USteuergericht16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 5 K 3133/08 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 5 K 3133/08 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1216.5K3133.08U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2005 vom 26. Mai 2008 sowie die Umsatzsteuerbescheide 2006 und 2007 vom 6. April 2009 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 124.467,06 EUR (2003), 98.675,20 EUR (2004), 72.540,12 EUR (2005), 56.928,55 EUR (2006) und 51.911,59 EUR (2007) herabgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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