Finanzgericht Münster, 2011-01-27, 3 K 2476/08 Erb

3 K 2476/08 ErbSteuergericht27.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 2476/08 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-27

Aktenzeichen: 3 K 2476/08 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0127.3K2476.08ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid vom 04.05.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.06.2008 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Steuerberechnung obliegt dem Beklagten.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 7/10 und der Beklagte 3/10.

Die Revision wird zugelassen.

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