3 K 2476/08 Erb•Finanzgericht Münster, 2011-01-27, 3 K 2476/08 Erb
Finanzgericht Münster, 2011-01-27, 3 K 2476/08 Erb
3 K 2476/08 ErbSteuergericht27.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 2476/08 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-27
Aktenzeichen: 3 K 2476/08 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0127.3K2476.08ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Erbschaftsteuerbescheid vom 04.05.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.06.2008 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Steuerberechnung obliegt dem Beklagten.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 7/10 und der Beklagte 3/10.
Die Revision wird zugelassen.
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