Finanzgericht Münster, 2011-02-17, 3 K 1678/10 F

3 K 1678/10 FSteuergericht17.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 1678/10 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-17

Aktenzeichen: 3 K 1678/10 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0217.3K1678.10F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einheitswertbescheide vom 14.07.2009 und 23.02.2010 sowie die Ein-spruchsentscheidung vom 09.04.2010 werden dahingehend geändert, dass der Grundbesitzwert auf 2.050.500 Euro festgestellt wird, wovon der über-tragene Anteil 4/10 = 820.200 Euro beträgt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.