3 K 1678/10 F•Finanzgericht Münster, 2011-02-17, 3 K 1678/10 F
Finanzgericht Münster, 2011-02-17, 3 K 1678/10 F
3 K 1678/10 FSteuergericht17.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 1678/10 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-17
Aktenzeichen: 3 K 1678/10 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0217.3K1678.10F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Einheitswertbescheide vom 14.07.2009 und 23.02.2010 sowie die Ein-spruchsentscheidung vom 09.04.2010 werden dahingehend geändert, dass der Grundbesitzwert auf 2.050.500 Euro festgestellt wird, wovon der über-tragene Anteil 4/10 = 820.200 Euro beträgt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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