Finanzgericht Münster, 2011-02-17, 3 K 4815/08 Erb

3 K 4815/08 ErbSteuergericht17.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 3 K 4815/08 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-17

Aktenzeichen: 3 K 4815/08 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0217.3K4815.08ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3.Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid vom 11.09.2007 und die Einspruchs-

entscheidung vom 03.12.2008 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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