Finanzgericht Münster, 2011-03-15, 15 K 3840/08 U

15 K 3840/08 USteuergericht15.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Münster — 15 K 3840/08 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-15

Aktenzeichen: 15 K 3840/08 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0315.15K3840.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 84 % und der Beklagte

zu 16 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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