10 K 4791/08 G, F•Finanzgericht Münster, 2011-05-12, 10 K 4791/08 G, F
Finanzgericht Münster, 2011-05-12, 10 K 4791/08 G, F
10 K 4791/08 G, FSteuergericht12.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 10 K 4791/08 G, F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 10 K 4791/08 G, F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0512.10K4791.08G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteue-rungsgrundlagen 2007 vom 02.07.2008 und der Gewerbesteuermessbescheid 2007 vom 11.07.2008 jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 04.12.2008 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Die Berechnung des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns aus Gewerbebetrieb und die Berechnung des festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrages werden dem Beklagten übertragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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