3 K 3521/08 E•Finanzgericht Münster, 2011-06-16, 3 K 3521/08 E
Finanzgericht Münster, 2011-06-16, 3 K 3521/08 E
3 K 3521/08 ESteuergericht16.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 3 K 3521/08 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-16
Aktenzeichen: 3 K 3521/08 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0616.3K3521.08E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid vom 06.08.2008 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.08.2008 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Steuerberechnung obliegt dem Beklagten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
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