2 K 507/07 E•Finanzgericht Münster, 2011-11-17, 2 K 507/07 E
Finanzgericht Münster, 2011-11-17, 2 K 507/07 E
2 K 507/07 ESteuergericht17.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 2 K 507/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-17
Aktenzeichen: 2 K 507/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1117.2K507.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1999 vom 31.08.2005, der Einkommensteuerbescheid 2000 vom 13.02.2008, der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 11.03.2009 und der Einkommensteuerbescheid 2002 vom 03.02.2009 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 .
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
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