11 K 3270/08 AO•Finanzgericht Münster, 2011-12-15, 11 K 3270/08 AO
Finanzgericht Münster, 2011-12-15, 11 K 3270/08 AO
11 K 3270/08 AOSteuergericht15.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Münster — 11 K 3270/08 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-15
Aktenzeichen: 11 K 3270/08 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:1215.11K3270.08AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Änderung des Duldungsbescheids vom 20.10.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.07.2008 wird die Höhe des von der Klägerin zu leistenden Wertersatzes auf 4.156,69 EUR begrenzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 %.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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